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> Was ist eigentlich "Bürgerfunk"?
Jede Lokalradiostation ist nach dem Landesrundfunkgesetz dazu verpflichtet,
15 Prozent der täglichen Sendezeit (max. bis zu 2 Stunden) als freie Sendefläche für selbstproduzierte Radiosendungen von Bürgergruppen bereitzustellen.
Diese freie Sendefläche wird daher als "Bürgerfunk" bezeichnet.
Da unsere Radiowerkstatt in Steinfurt liegt, ist unser Lokalsender RST,
wo der Bürgerfunk von Montag bis Freitag zwischen 20.04 und 21 Uhr ausgestrahlt wird.
Für den Inhalt und die Form der eingereichten Sendungen sind die Bürgerfunkgruppen selbst verantwortlich.
Der Bürgerfunk soll BürgerInnen die Möglichkeit geben, ihre Meinung zu veräußern.
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